Ausländische Urkunden und Dokumente müssen in der Regel beglaubigt übersetzt werden, wenn sie bei einem deutschen Amt oder einer öffentlichen Einrichtung anerkannt werden sollen bzw. vorgelegt werden müssen. Gleiches gilt auch für deutsche Dokumente, die im Ausland benötigt werden.
Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ist in Deutschland strikt geregelt. Sie müssen bestimmte Merkmale erfüllen, um offiziell anerkannt zu werden. So darf beispielsweise nicht jedermann eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Dies dürfen nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer. Um als Übersetzer beeidigt zu werden, muss man einige Kriterien (wie z. B. den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der fachakademischen Ausbildung als Übersetzer bzw. den Abschluss eines einschlägigen Studiums) erfüllen und auch vor dem zuständigen Land- bzw. Oberlandesgericht einen Eid schwören. Dieser verpflichtet einen zur Verschwiegenheit sowie zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Der Urkundenübersetzer muss allerdings nicht nur dies sicherstellen, sondern auch auf die Formatierung und das Layout achten. Die Übersetzung hat in Form und Inhalt dem Originaldokument bestmöglich zu entsprechen. Somit müssen Stempel, Unterschriften, Siegel und auch andere auf dem Ausgangsdokument angebrachte Vermerke von Amtspersonen und Behörden in der beglaubigten Übersetzung angemessen wiedergegeben werden. Gerade aufwändig formatierte Urkunden und Dokumente mit schlecht lesbaren handschriftlichen Vermerken stellen hier häufig eine besondere Herausforderung dar. Dementsprechend ist eine beglaubigte Übersetzung oft aufwändiger als augenscheinlich vermutet. Am Ende einer jeden solchen Übersetzung steht der Beglaubigungsvermerk, der Stempel und die Unterschrift des Übersetzers.
Für mehr Informationen zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen, können Sie sich gerne unser kurzes informatives Video anschauen. Hier haben wir die wesentlichen Merkmale für Sie kurz zusammengefasst.
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife oder Zeugnisse der Mittleren Reife müssen in der Regel beglaubigt übersetzt werden, wenn der Stand der abgeschlossenen Schulbildung im Ausland nachgewiesen werden muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man eine Berufsausbildung oder ein Studium in einem anderen Land beginnen möchte.
Gerade Universitäten und Hochschulen haben oft strikte Regelungen zur Aufnahme ausländischer Studenten und Studentinnen. Hier ist eine beglaubigte Übersetzung des Abiturzeugnisses als Nachweis der abgeschlossenen Schulbildung unerlässlich. Gleiches gilt auch für die Aufnahme einer beruflichen oder schulischen Ausbildung im Ausland.
Die genaue Übersetzung bzw. Übertragung eines deutschen Schulabschlusses ist oft eine große Herausforderung, da es von Land zu Land teilweise sehr unterschiedliche Schulsysteme gibt. Wenn also ein Abiturzeugnis beglaubigt aus dem Deutschen ins Englische übersetzt werden soll, muss zunächst geklärt werden, für welches Land die Übersetzung benötigt wird. Das US-amerikanische Bildungssystem unterscheidet sich zum Beispiel teilweise stark von dem südafrikanischen, britischen oder australischen System. Es werden unterschiedliche Begriffe und Bezeichnungen für Abschlüsse und Fächer verwendet. Außerdem gibt es verschiedene, zum Teil verwirrende Notenskalen, deren Falschübersetzung im schlechtesten Fall zu einer eigentlich unberechtigten Nicht-Anerkennung eines Zeugnisses führen können. Dies muss der Übersetzer unbedingt bei der beglaubigten Übersetzung des jeweiligen Zeugnisses beachten.
Wenn Sie im Ausland bereits einen Studiengang oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, so benötigen Sie für die Anerkennung in Deutschland für gewöhnlich eine beglaubigte Übersetzung Ihres Diploms, Bachelor- oder Masterabschlusses. Dies gilt auch für in Deutschland durchgeführte Studiengänge oder Ausbildungen, die im Ausland anerkannt oder auch fortgesetzt werden sollen.
Die Übersetzung eines Bachelor- oder Masterabschlusses kann in bestimmten Fällen einhergehen mit der beglaubigten Übersetzung der Bachelor- bzw. Masterarbeit. Dies ist beispielsweise häufig der Fall, wenn ein weiterführendes Studium angestrebt wird und man die entsprechende Universität von seinen akademischen Fähigkeiten überzeugen muss. Hier ist ganz besondere Sorgfalt und Vorsicht bei der Wahl des Übersetzers geboten.
Da diese Arbeiten in der Regel sehr fachspezifisch und themengebunden sind sowie engspezialisierte Terminologie und Phrasen enthalten, ist es sehr zu empfehlen, einen Übersetzer oder ein Übersetzungsbüro mit entsprechendem Schwerpunkt und Erfahrung auf dem jeweiligen Fachgebiet zu beauftragen. Andernfalls kann es zu Ungenauigkeiten, missverständlichen Angaben oder sogar Fehlinterpretationen in der Übersetzung kommen, die sich negativ auf Ihre Bewerbung auswirken können. Man sollte also idealerweise von Anfang an einen Fachübersetzer bzw. ein Fachübersetzungsbüro mit der Übersetzung seines Bachelorzeugnisses, Diploms oder Masterzeugnisses betrauen.
Akademische Transkripte und Notenübersichten müssen oft zusätzlich zu BA- und MA-Abschlüssen vorgelegt werden. Wenn es sich um ausländische Notenübersichten handelt oder Notenübersichten von deutschen Universitäten im Ausland benötigt werden, so müssen auch diese beglaubigt übersetzt werden - wie auch die Bachelor- oder Masterurkunde.
Selbstverständlich gibt es auch hier gewisse Herausforderungen, die der Urkundenübersetzer navigieren muss. Gerade Notenübersichten sind oft aufwändig formatiert und eine Seite enthält oft viele Informationen, von denen keine übersehen oder ausgelassen werden darf. Die beglaubigte Übersetzung von Notenübersichten stellt also oft einen hohen und nicht zu unterschätzenden Formatierungsaufwand dar.
Außerdem muss der Übersetzer auf die genaue und richtige Übertragung der Noten achten. Da jedes Land sein eigenes Schul- und Bildungssystem hat, können auch unterschiedliche Notenskalen zur Anwendung kommen. So wird beispielsweise in Russland eine Notenskala von 1 bzw. 2 bis 5 angewandt; wobei 5 die Bestnote ist. Auf solche Besonderheiten muss in der beglaubigten Übersetzung auf jeden Fall hingewiesen werden, sofern die Originalurkunde keine Notentabelle mit entsprechenden Erklärungen beinhaltet. Für gewöhnlich wird ein solcher Hinweis in Form einer Fußnote am Ende der beglaubigten Übersetzung der Notenübersicht eingefügt.
Da Notenübersichten hauptsächlich aus einer Auflistung aller belegten Fächer und der dazugehörigen Benotungen bestehen und so eine Übersicht über den vermittelten Stoff und die Lerninhalte darstellen, sind diese besonders sorgsam zu übersetzen. Die Fächerbezeichnungen in Studiengängen sind oft sehr speziell und fachspezifisch. Daher sollte nur ein erfahrener Fachübersetzer oder ein Übersetzungsbüro mit Spezialisierung auf das entsprechende Fachgebiet mit der beglaubigten Übersetzung beauftragt werden.
Zeugnisse, Notenübersichten und andere akademische und schulische Dokumente sollten immer von gerichtlich ermächtigten Übersetzern übersetzt werden. Hier ist vor allem auch auf die Schwerpunktsetzung und Erfahrung des jeweiligen Urkundenübersetzers zu achten. Die notwendige Recherche kann allerdings viel Zeit und Mühe kosten. Daher empfiehlt es sich oft, ein Fachübersetzungsbüro zu engagieren. Wir bei AP Fachübersetzungen sind bereits seit über 10 Jahren eine feste Größe in der Übersetzungsbrache. Mit unserem Fachwissen im Bereich Medizin, Pharmazie, Recht und Technik sowie unseren strengen Qualitätsrichtlinien konnten wir zahlreiche Konzerne, Unternehmen, Gerichte, Anwaltskanzleien, Fachkliniken und auch Privatpersonen professionell unterstützen. Wir sind besonders stolz auf die ausgezeichneten Bewertungen unserer Kunden auf zahlreichen Portalen und bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen.
Das Nürnberger Übersetzungs- und Dolmetschbüro AP Fachübersetzungen hat in jedem Fall den richtigen Übersetzer für Ihr Zeugnis. Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!