Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Dies hat u.a. Auswirkungen auf den Umgang mit vertraulichen, personenbezogenen Daten von EU-Bürgern im Internet. Laut EU-DSGVO ist innerhalb der Europäischen Union jeder Betreiber einer Website zu einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Datenschutzerklärungen informieren die Besucher einer Website genau über den Zweck der Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch Cookies oder Kontaktformulare. Ferner enthält eine Datenschutzerklärung Hinweise bezüglich der Übermittlung persönlicher Daten an Dritte, der rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung und der Rechte der betroffenen EU-Bürger. Allerdings sind sich Betreiber von Websites oft nicht sicher, ob ihre Datenschutzerklärung in mehreren Sprachen vorliegen muss.
Hierfür werden die Dienste eines professionellen Übersetzungsbüros benötigt, denn bei Fachübersetzungen von Datenschutzerklärungen und anderen datenschutzrelevanten Dokumenten – sei es ins Englische, Russische, Farsi oder Chinesische – müssen viele Aspekte beachtet werden.
Eine Datenschutzerklärung muss nur in anderen Sprachen verfasst sein, wenn die Zielgruppe, die durch die Website angesprochen wird, diese Sprachen spricht. Wenn zum Beispiel eine Website aus Deutschland nur deutsche Nutzer ansprechen soll, ist keine Übersetzung der Datenschutzerklärung in andere Sprachen nötig. Sofern die Website jedoch auch für Spanier, Franzosen oder EU-Bürger aus weiteren Ländern bestimmt ist und eine Version der Website in den Landessprachen dieser Bürger existiert, ist auch eine Übersetzung der Datenschutzerklärung in die Landessprachen dieser Bürger erforderlich.
Damit die Aussagen in einer übersetzten Datenschutzerklärung genauso korrekt und unmissverständlich sind wie im Original, ist eine professionelle Übersetzung der Datenschutzerklärung durch qualifizierte Fachübersetzer die unerlässliche Voraussetzung. Die Verwendung einfacher, kostenloser Übersetzungsprogramme hingegen führt meistens zu mangelhaften oder inkorrekten Übersetzungen geringerer Qualität, die den Standards der DSGVO nicht entsprechen. Ebenso ist die Übernahme von Übersetzungsmustern aus dem Internet für Datenschutzerklärungen unvorteilhaft. Hier besteht die Gefahr, dass bestimmte Angaben, die in einzelnen Datenschutzerklärungen enthalten sein müssen, nicht in diesen Mustern stehen und die Übersetzung somit Lücken enthält. Diese unvollständige Übersetzung kann einen Verstoß gegen die DSGVO bedeuten und sehr hohe Strafen zur Folge haben.
Neben Datenschutzerklärungen umfassen datenschutzrelevante Dokumente im weitesten Sinne auch Geheimhaltungserklärungen und Kundenschutzvereinbarungen. Diese werden selbstverständlich in mehrere Sprachen übersetzt, um Staatsbürger verschiedener Länder über die vertrauliche und diskrete Behandlung sowie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten ausführlich zu informieren.
Sie benötigen mehrsprachige Versionen Ihrer Datenschutzerklärung, Geheimhaltungserklärung oder Kundenschutzvereinbarung? Wir vom Nürnberger Fachübersetzungs- und Dolmetscherbüro AP Fachübersetzungen sorgen dabei für Ihre professionelle Unterstützung. Wir beschäftigen seit Jahren zuverlässige, geprüfte und muttersprachliche Fachübersetzer, die sowohl die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder als auch die Standards der DSGVO in ihren Einzelheiten kennen. So vertrauen nicht nur Ihre Kunden, sondern auch Sie auf die Rechtssicherheit Ihrer datenschutzrelevanten Dokumente!