Beim Einkaufen oder Nutzen des öffentlichen Verkehrs schließen wir täglich Dutzende Rechtsgeschäfte ab, ohne dass diese schriftlich festgehalten werden müssen. In einigen Fällen bestehen allerdings besondere Formerfordernisse zum Abschluss von Rechtgeschäften. Das betrifft vor allem den Abschluss von Immobilienkaufverträgen, der Verfügung von Testamenten und der Abgabe anderweitiger Erklärungen. Für diese Anliegen werden die Dienste eines Notars in Anspruch genommen. Wenn eine der Geschäftsparteien der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, ist der Notar verpflichtet, einen Dolmetscher heranzuziehen. Als beeidigte Russisch-Dolmetscher, die regelmäßig bei Notaren in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung zum Einsatz kommen, möchten wir für Sie zusammenfassen, was Sie bei Ihrem Notartermin beachten sollten, bei dem beeidigte russische Dolmetscher eigesetzt werden.
Da beeidigte Russisch-Dolmetscher mit Schwerpunkt Recht meistens Wochen im Voraus ausgebucht sind, ist es ratsam, dass Sie sich gleich nach der Terminvergabe im Notariat auf die Suche nach einem passenden Dolmetscher für Russisch begeben.
In Ihrer unverbindlichen Anfrage stellen Sie dem Russisch-Dolmetscher am besten folgende Informationen zur Verfügung:
In den meisten Fällen werden Notardolmetscher nach JVEG stündlich vergütet. JVEG steht für das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, laut dem 85 Euro plus Umsatzsteuer pro Stunde Dolmetschen sowie An- und Abfahrt zzgl. Kilometergeld (aktuell: 0,42 Euro pro gefahrenen Kilometer) und Parktickets zu bezahlen sind. Je nach Einsatzort wird die An- und Abfahrtszeit in Form einer Pauschale festgelegt oder nach Zeit vergütet. Wenn kein Auto des Russisch-Dolmetschers eingesetzt wird, werden auch die Kosten für die Fahrkarten in seinem Angebot berücksichtigt.
Die Termindauer hängt direkt von der Länge des zu beurkundenden Dokuments ab, das während des Termins komplett vorgelesen und ins Russische übertragen werden muss. In der Regel schlägt der Notar die voraussichtliche Termindauer vor. Oft werden notarielle Beurkundungen vom Notar selbst leider als Formalität angesehen und in einem unglaublich schnellen Tempo durchgeführt. Es geht so weit, dass selbst die anwesenden deutschen Muttersprachler bestätigen, dass sie das vom Notar Gesprochene aufgrund der bisher nicht gekannten Geschwindigkeit gar nicht verstehen konnten. Daher wird allen Beteiligten das vom Notar vorgelesene Dokument immer in schriftlicher Form vorgelegt.
Dass jedoch komplexe juristische Inhalte beim Hören nicht immer vollständig bzw. nicht sofort verarbeitet und verstanden werden, ist allerdings verständlich. Auf Wunsch kann daher auch eine schriftliche beglaubigte Übersetzung des Dokuments bzw. eine Vertragsübersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Urkundenübersetzer angefertigt werden. So kann der Vertrag noch vor der notariellen Beurkundung gelesen und besser verstanden werden. Auf dieser Basis kann sich der Deutsch-Nicht-Muttersprachler gezielter auf seinen notariellen Beurkundungstermin unter Einsatz seines Russisch-Dolmetschers vorbereiten.
Da es bei notariellen Beurkundungen um wichtige Anliegen und die Verleihung der rechtlichen Gültigkeit des Rechtsgeschäfts geht, planen Sie am besten etwas Zeit für Ihre möglichen Rückfragen und Erläuterungen des Notars sowie die erforderliche Russisch-Verdolmetschung ein, da sich die notariell abgeschlossenen Geschäfte meistens nicht ohne Weiteres rückgängig machen lassen.
Im Vorfeld des Termins empfehlen wir noch auf Folgendes zu achten, um sich bestens auf den Notartermin vorzubereiten:
Es ist die Pflicht jedes Notars, beim Umgang mit seinen Mandanten keine Partei zu ergreifen und den Vertrag im Sinne aller beteiligten Parteien aufzusetzen. Beeidigte Dolmetscher leisten genauso wie Notare einen Eid beim zuständigen Gericht (s. auch Gerichtsdolmetschen), als neutrale Partei treu und gewissenhaft zu übertragen. Sprachliche und kulturelle Barrieren und Kenntnisse des heimischen Rechtssystems können oft zu Verwirrung und Missverständnissen führen. Die Sprachmittlung durch professionelle Russisch-Dolmetscher stellt sicher, dass die russischsprachige Partei nicht aufgrund sprachlicher Hindernisse benachteiligt wird und ihre Rechte in vollem Maße ausüben kann.
Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit als Russisch-Dolmetscher im juristischen Bereich haben uns Kunden berichtet, dass aufgrund mangelhafter Sprachkenntnisse oder fachlicher Unzulänglichkeit der bestellten Dolmetscher Testamente nicht ihrem tatsächlichen Willen entsprachen oder sie über die Folgen von Verträgen nicht hinreichend belehrt wurden. Lassen Sie es nicht so weit kommen und beauftragen Sie einen professionellen beeidigten Russisch-Dolmetscher, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
Das hat nämlich noch einen weiteren Vorteil: Ein beeidigter Russisch-Dolmetscher ist durch den geleisteten Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die mitgehörten Gespräche, Vertragsinhalte und persönlichen Informationen können durch beeidigte Russisch-Dolmetscher nicht an Dritte gelangen. Diese Sicherheit fehlt Ihnen bei Dolmetschern, die keinen Eid abgelegt haben.
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