Im Verkehr mit Nürnberger Behörden hat man es mit allerlei formellen Vorschriften zu tun. Viele Dokumente müssen amtlich beglaubigt werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Auch für Urkundenübersetzungen bzw. beglaubigte Übersetzungen gibt es spezielle Regeln: Sie müssen von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigt werden und entsprechend gekennzeichnet werden. Das gilt nicht nur für Übersetzungen ins Deutsche, sondern auch in der anderen Richtung. Nur öffentlich bestellte Übersetzer dürfen ihre Übersetzungen, etwa von Schulzeugnissen oder Abschlussurkunden in diesen Sprachen beglaubigen. Was ist eine Beglaubigung? Definition – eine Beglaubigung ist die persönliche Bestätigung des Übersetzers, dass die Übersetzung aus der jeweiligen Sprache richtig und vollständig ist. Dies bestätigt der beeidigte Übersetzer durch seinen Beglaubigungsvermerk, seine Unterschrift und sein Übersetzersiegel.
Nicht nur Ausbildungsdokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung, um von Ämtern und Behörden anerkannt zu werden. Vor allem für Personenstandsurkunden ist die zertifizierte bzw. beglaubigte Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten bzw. vereidigten Übersetzer in den meisten Fällen unerlässlich. Nur mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des bei Gericht für die jeweilige Sprache beeidigten bzw. vereidigten Übersetzers erhält die Übersetzung von Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde rechtliche Gültigkeit und den Charakter eines offiziellen Dokuments.
Welche Qualifikation aber müssen vereidigte bzw. beeidigte Übersetzer vorweisen und wie können sie diese erlangen?
Theoretisch kann sich zwar jedermann „Übersetzer“ nennen – der Begriff ist nicht geschützt. Doch in der Praxis ist eine fundierte Ausbildung unerlässlich, um als Fachübersetzer arbeiten zu können. Auch hierfür bietet die Region Nürnberg beste Voraussetzungen: Am Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde (IFA) in Erlangen kann man den Abschluss als „Staatlich geprüfter Übersetzer“ für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch erwerben. Neben sprachspezifischen Themen werden umfassende Kenntnisse in den Fachgebieten Recht, Wirtschaft, Technik oder Geisteswissenschaften vermittelt. Des Weiteren können sich die Studierenden zu Dolmetschern ausbilden lassen und die unterschiedlichen Techniken wie Simultandolmetschen oder Konsekutivdolmetschen erlernen.
Während für den Einsatz von Gerichtsdolmetschern übrigens meist keine allgemeine Vereidigung notwendig ist, müssen alle amtlich anerkannten Übersetzungen von öffentlich bestellten Übersetzern angefertigt sein. Die Bestellung findet am örtlichen Landgericht statt; Voraussetzung ist nicht nur der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfter Übersetzer, der Übersetzer darf in den 5 Jahren vor der Bestellung auch keine Vorstrafen haben und gegen ihn darf kein Insolvenzverfahren bestehen. Der öffentlich bestellte Übersetzer erhält vom Präsidenten des Landgerichts bzw. dem stellvertretenden Richter dann eine Bestallungsurkunde (nicht Bestellungsurkunde).
Wegen der großen Bedeutung von amtlichen Übersetzungen gibt es am IFA in Erlangen Urkundenübersetzen sogar als eigenes Fach. Dabei geht es vor allem um Fragen der Textformatierung, aber auch um spezielle Fachbegriffe aus dem Gebiet Recht und deren Übersetzung. Im Nürnberger Übersetzungsbüro AP Fachübersetzungen erstellen entsprechend ausgebildete und bestens qualifizierte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen von Führungszeugnissen, Ausweisen, Führerscheinen oder auch Verträgen in allen gängigen Sprachen. Darüber hinaus werden hier Fachübersetzungen aus den Bereichen Medizin, Recht, Technik und Pharmazie angeboten. Auch wenn keine Beglaubigung der Übersetzung benötigt wird, legen wir höchsten Wert auf fachliche und sprachliche Qualität sowie erstklassigen Service. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Bedarf an beglaubigten Übersetzungen oder Fachübersetzungen haben oder auf der Suche nach einem Dolmetscher in Nürnberg, Fürth oder Umgebung sind!