Die Beurkundung beim Notar bestätigt die Wirksamkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts, sei dies eine Gesellschaftsgründung, ein Testament, ein Ehevertrag oder Grundstückskaufvertrag. Wenn einer der Beteiligten des Rechtsgeschäfts nach seiner Auffassung oder der Überzeugung des Notars nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügt, soll gemäß § 16 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) ein Dolmetscher herangezogen werden. Der Ablauf der Beurkundung ist streng geregelt: Der Notar liest die Urkunde abschnittsweise vor und der Dolmetscher gibt das Vorgelesene anschließend konsekutiv oder vom Blatt in der Sprache des Mandanten wieder.
Anders als bei einer beglaubigten Übersetzung soll ein Dolmetscher beim Notar vor Ort sicherstellen, dass der Kunde über den Inhalt und die rechtlichen Folgen der Urkunde belehrt wird. Hierfür wird nicht nur die Urkunde gedolmetscht, sondern auch die Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Notar.
Viele Kunden, die zum Notartermin einen Dolmetscher hinzuziehen, beschäftigen sich mit der Frage, ob ein beeidigter Dolmetscher erforderlich ist. Laut § 16 BeurkG kann theoretisch jede Person als Dolmetscher herangezogen werden, die die Fremdsprache und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und mit den Beteiligten des Rechtsgeschäfts nicht in erster Linie verwandt (Ehegatten, Kinder etc.) ist. Die herangezogene Person kann vom Notar ad hoc für die Dauer des Geschäfts beeidigt werden – es sei denn, alle Beteiligten verzichten darauf. Außerdem dürfte der Notar selbst, falls er der Sprache hinreichend mächtig ist, in die Rolle des Dolmetschers schlüpfen.
Somit ist ein Berufsdolmetscher beim Notar nicht gesetzlich erforderlich, was einige Notarkunden als Vorwand benutzen, um ihre Bekannten oder Verwandten, die über keine Qualifikationsnachweise verfügen, als Dolmetscher zu involvieren. In der Hoffnung, das Dolmetscherhonorar nicht bezahlen zu müssen, verlieren die Kunden jedoch zuweilen noch mehr Geld und Zeit.
Es ist kein Geheimnis, dass notarielle Verträge recht komplex sind und selbst für Muttersprachler bisweilen nicht verständlich sind. Die Beurkundung von Notarverträgen unterliegt bestimmten Formvorschriften. Die juristischen Inhalte sind für Nichtjuristen meistens nicht ersichtlich und verlangen nach einer ausführlichen Erläuterung. Leider kommt es bei Involvierung von Laiendolmetschern immer wieder dazu, dass die Inhalte nicht sinngemäß oder unvollständig wiedergegeben werden. Dabei ist es beim Notar für den Kunden besonders wichtig, über die rechtlichen Konsequenzen der Beurkundung aufgeklärt zu werden, um anfallende Kosten für einen möglichen Rechtsstreit sowie weitere gravierende Komplikationen zu vermeiden.
Stellen wir uns eine hypothetische Situation vor, in der eine nicht deutschsprachige Frau von ihrem frischgebackenen Ehemann zum Notar geführt wird, um einen Ehevertrag zu unterzeichnen. Der Mann verzichtet auf die Hilfe eines professionellen Dolmetschers und lädt eine Bekannte ein, die behauptet, beide Sprachen zu beherrschen. Die Ehefrau, die mit dem deutschen Rechtssystem und deutschen Bräuchen nicht vertraut ist, ist sich nicht darüber im Klaren, dass der Ehevertrag keine Formalität ist, sondern ein verpflichtendes Dokument.
Angenommen, die Ehefrau konnte nicht komplett verstehen, was hinter den Begriffen Güterstand, Versorgungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt steckt und welche Folgen deren Veränderung im Ehevertrag auf ihre Zukunft haben kann, weil die Bekannte vielleicht einige Auslassungen in der Verdolmetschung zugelassen hat, um mit dem hochkomplexen Text schneller fertig zu werden. Womöglich war die Gattin auch mehr mit den Gedanken über bevorstehende Flitterwochen beschäftigt und hat nicht richtig aufgepasst.
In ein paar Jahren kommt es zwischen den Ehegatten zu Streitigkeiten und die Frau möchte sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. In der Beratung mit dem Rechtsanwalt wird ihr klar, dass der unterschriebene Ehevertrag sie weitgehend finanziell benachteiligt. Daher versucht sie den Vertrag anzufechten, in dem sie auf die Inkompetenz der hinzugezogenen Dolmetscherin plädiert: Die Bekannte sei keine Berufsdolmetscherin und habe die juristischen Begriffe falsch und unvollständig wiedergegeben. Das Gericht lehnt die Anfechtungsklage in dem Punkt ab, da das Gesetz keine genauen Anforderungen an das Dolmetscherprofil vorgibt und Kunden nicht von den Folgen einer schlechten Dolmetschleistung geschützt sind.
Bedauerlicherweise gilt dasselbe auch für andere Verträge: Es ist äußerst schwierig (in der Praxis fast unmöglich), die Inkompetenz oder fachliche Nichteignung eines Dolmetschers nachträglich zu beweisen, damit die notarielle Urkunde für nichtig erklärt wird.
Für Sie als Kunden oder für Ihren Notar ist es weitestgehend unmöglich, die Sprachkenntnisse eines Dolmetschers in beiden Sprachen objektiv zu beurteilen. Als Nachweis der fachlichen Eignung und Dolmetschqualität dient sein Diplom, seine Abschlussurkunde oder seine Beeidigung in Form einer Bestallungsurkunde. Eine Bestallungsurkunde bestätigt nämlich, dass der Übersetzer bzw. Dolmetscher vereidigt bzw. beeidigt wurde (einen gerichtlichen Eid abgeleistet hat).
Abgesehen von den nachgewiesenen sprachlichen Kompetenzen bereiten sich professionelle Dolmetscher gewissenhaft auf jeden einzelnen Einsatz vor, wobei die Vorbereitungszeit nicht immer extra vergütet wird. Außerdem sind Berufsdolmetscher zur Verschwiegenheit sowie der treuen und gewissenhaften Übertragung verpflichtet.
In dem oben angeführten Fall würde ein professioneller Dolmetscher maßgeblich dazu beitragen, dass die Kundin aufgrund ihrer Sprachkenntnisse, ihres Bildungsniveaus, kultureller Diskrepanzen oder Unterschiede in den Rechtssystemen im Rechtsgeschäft nicht benachteiligt wird. Ein Berufsdolmetscher würde sicherstellen, dass sämtliche kommunizierten Informationen vollständig und wahrheitsgetreu wiedergegeben und von der Kundin verstanden werden. Allein eine Frage wie „Verstehen Sie, was genau der Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt bedeutet?“ könnte die Kundin dazu motivieren, sich mehr an dem Prozess zu beteiligen und womöglich auf eigene Initiative den Notar um vereinfachte Erläuterungen zu bitten.
Für die Erbringung einer guten Dolmetschleistung benötigen auch die erfahrensten Dolmetscher Vorbereitungsmaterialien zum Einsatz. Um sie dabei zu unterstützen, stellen Sie Ihrem Dolmetscher am besten vor dem Notartermin einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung. Alternativ könnte Ihr Dolmetscher sich direkt mit dem Notar in Verbindung setzen, um den Entwurf zu erhalten und Einzelheiten der Vorgehensweise beim Dolmetschen zu klären.
Notare und professionelle Dolmetscher verfolgen das Ziel, Ihnen die in der Urkunde vorkommenden komplexen rechtlichen Inhalte nahezubringen. Daher sollten Sie sich nicht davor schämen, bei Bedarf nachzufragen, um Missverständnisse und Zweideutigkeiten zu vermeiden.
Beim Einsatz eines Dolmetschers im Notariat sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Notare verlesen ihre Urkunden extrem schnell, ihrer Geschwindigkeit können die wenigsten Menschen folgen. Wenn man davon ausgeht, dass er eine Seite pro Minute verlesen kann, sollte bei der Inanspruchnahme eines Dolmetschers mit einem deutlich höheren Zeitaufwand gerechnet werden. Eine grobe Orientierung sind ca. eineinhalb bis zwei Stunden pro 10 Seiten des Notarvertrages. Dies hängt keinesfalls mit der möglicherweise langsamen Verdolmetschung zusammen. Vielmehr erläutert der Notar freiwillig manche Stellen aus dem Vertrag. Ferner gibt es in den meisten Fällen Fragen der Vertragsparteien, die vom Notar beantwortet und vom Dolmetscher in einem für die Mandanten akzeptablen Tempo übertragen werden müssen.
Als Kunde hat man das Recht auf die bestmögliche Unterstützung durch einen ausgebildeten und qualifizierten Dolmetscher, dessen Dolmetschleistung keine unangenehmen Überraschungen und dadurch entstehende Kosten verursacht.
Bei AP Fachübersetzungen stehen Ihnen öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher für etwaige Sprachkombinationen zur Verfügung, die ein abgeschlossenes Dolmetschstudium hinter sich haben und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet Recht mitbringen. Lesen Sie hier, wie zufrieden unsere Kunden mit den Dolmetschleistungen unseres Dolmetscher- und Übersetzungsbüros und wie begeistert sie von unserem Engagement und unserer Zuverlässigkeit sind.