Eidesstattliche Erklärungen oder Versicherungen dienen dazu, bei einer berechtigten Behörde den Wahrheitsgehalt einer Aussage bezüglich persönlicher Verhältnisse zu bestätigen. Sie müssen in vielen Fällen von beeidigten Dolmetschern bzw. Übersetzern in Form einer beglaubigten Übersetzung übertragen werden.
Aus dem Strafrecht sind Fälle bekannt, in denen es dem Zeugen nicht möglich ist, persönlich vor Gericht zu erscheinen. Er kann jedoch trotzdem eine wirksame Aussage machen, solange er sie in der Form der eidesstattlichen Versicherung abgibt. Regelmäßiger Bestandteil des Zivilrechts ist der Offenbarungseid, in denen ein Schuldner Auskunft über seinen Vermögensstand zu erteilen hat. Des Weiteren müssen Studenten am Schluss ihrer Hausarbeit versichern, dass sie diese selbst und ohne Zuhilfenahme fremder Fähigkeiten geschrieben haben.
Unabhängig davon, ob jemand nur übersetzt oder nur dolmetscht: Hier finden beide Typen der transkulturellen Kommunikation, Übersetzer wie Dolmetscher, rege Beschäftigung, denn die Versicherung an Eides statt kann in Deutschland sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.
Der angelsächsische Rechtskreis präsentiert uns Übersetzern und Dolmetschern auf diesem Gebiet gleich mehrere Textsorten: die statutory oder sworn declaration und das affidavit. Ersteres entspricht weitestgehend der eidesstattlichen Erklärung des deutschen Rechts. Die statutory declaration wird im Zivilrechtsverkehr mit außergerichtlichen Behörden eingesetzt, während eine sworn declaration die eidesstattliche Versicherung eines Zeugen vor Gericht ist.
Das affidavit hat hierzulande einen nur geringen Bekanntheitsgrad. Es ist dabei nichts anderes als ein Eid in fixierter, schriftlicher Form, der sich vor allem anbietet, wenn ein häufiger Gebrauch im Rechtsverkehr absehbar ist und wiederholte mündliche Eidesleistungen unnötig aufwendig wären. Im US-amerikanischen Recht sind sie traditionell und landestypisch vor allem in Einwanderungsfällen gefragt.
Mit dementsprechend ganz unterschiedlichen strafrechtlichen Folgen hat in Deutschland zu rechnen, wer hier falsche Angaben macht. Für die Folgen der Falschheit eines Eides und einer eidesstattlich versicherten Aussage gibt es jeweils verschiedene Paragrafen. Großbritannien und die USA kennen solche Feinheiten nicht. Dort droht dem, der falsche Angaben – egal ob mit oder ohne Eid – macht, eine Anklage wegen perjury.
Ein Übersetzer, der eine eidesstattliche Versicherung / Erklärung / ein Affidavit aus dem Deutschen ins Englische zu mit Beglaubigung übertragen hat, tut also gut daran, diese mit Hilfe einer Umschreibung, beispielsweise als „affirmation in lieu of an oath“, wiederzugeben. Somit ist für alle Beteiligten klar, dass es sich hier um kein selbständiges Rechtsinstitut des Auslands handelt, sondern um ein typisch deutsches Rechtsgut. Eventuell wäre in einer Fußnote die Entsprechung zu statutory declaration zu ergänzen; auf keinen Fall darf diese Bezeichnung aber als Hauptüberschrift gewählt werden, da dies zu weitreichenden Komplikationen führen könnte. Liest ein US-Amerikaner statutory declaration, mag ihm nicht gleich bewusst sein, dass er es hier mit einer Übersetzung zu tun hat – er könnte diese stattdessen für ein Original seines Landes halten. Und ein solches Missverständnis kann, abgesehen von dem Imageschaden für den Übersetzer, auch strafrechtlicher Natur für den Auftraggeber sein.
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