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Beglaubigte Übersetzung von Personenstandsurkunden

Beglaubigte Übersetzung von Personenstandsurkunden

Geburtsurkunden, Heirats- bzw. Eheurkunden, Sterbeurkunden und Co. - jeder kennt sie und hat mindestens eine dieser Urkunden bereits bei einem Amt oder einer Behörde vorlegen müssen. Wenn man allerdings deutsche Urkunden im Ausland einreichen muss oder ausländische Urkunden in Deutschland anerkennen lassen will oder für Behörden benötigt, sind ein paar Dinge zu berücksichtigen.

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung meiner Personenstandsurkunden und was ist zu beachten?

Wenn Sie bei einer deutschen Behörde oder einem deutschen Amt fremdsprachige Urkunden jedweder Art anerkennen lassen wollen bzw. diese vorlegen müssen oder deutsche Urkunden im Ausland benötigen, müssen diese Urkunden beglaubigt übersetzt werden. Dies gilt vor allem für Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde / Eheurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde usw.

In Deutschland gibt es strikte Regelungen und Vorschriften zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen von Urkunden, die unbedingt eingehalten werden müssen. So ist die Übersetzung beispielsweise von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer anzufertigen. Dieser muss nicht nur die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gewährleisten, sondern auch auf die Formatierung achten. Die Übersetzung muss dem Original weitestgehend und bestmöglich entsprechen - in Inhalt und Form. So dürfen auch Stempel, Unterschriften, Siegel und andere auf dem Ausgangsdokument angebrachte Zusätze nicht ausgelassen werden und müssen in der beglaubigten Übersetzung entsprechend wiedergegeben werden. Gerade handschriftliche Vermerke stellen hier häufig aufgrund ihrer oft schlechten Lesbarkeit eine Herausforderung dar. Urkundenübersetzer haben demnach einiges zu beachten, bevor sie die Übersetzung beglaubigen. Die Beglaubigung an sich besteht aus einem entsprechenden Beglaubigungsvermerk, dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers.

Zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen haben wir übrigens auch ein kurzes informatives Video zusammengestellt, in dem wir für Sie die Merkmale anschaulich darstellen.

Beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden

Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden und Auszüge aus dem Geburtenregister sowie Taufurkunden und andere Bescheinigungen dieser Art werden häufig zur Vorlage bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen benötigt. Vor allem zur Beantragung des Aufenthaltstitels, der Einbürgerung, eines Visums, einer Eheschließung, dem Antrag auf Elterngeld, einer Namensänderung oder als Nachweis der Staatsbürgerschaft ist eine beglaubigte Übersetzung einer ausländischen Geburtsurkunde unerlässlich.

Besondere Vorsicht ist hier bei der beglaubigten Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden geboten, die nicht das lateinische Alphabet verwenden. Dies ist zum Beispiel bei chinesischen, russischen, ukrainischen, arabischen, iranischen, griechischen oder hebräischen Urkunden der Fall. Hier ist zur richtigen Wiedergabe von Vor- und Nachnamen eine besondere ISO-Norm zu beachten. Diese regelt die korrekte Übertragung von fremdsprachigen Buchstaben in „gleichwertige“ lateinische Schriftzeichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass es zu keinen Abweichungen und Missverständnissen bezüglich der richtigen Identität kommt. Bei der Übertragung der Vor- und Zunamen entspricht nämlich ein ausländischer Buchstabe genau einem deutschen Buchstaben, und zwar bei vielen Buchstaben mit Verwendung diakritischer Zeichen.

Da gerade Geburtsurkunden zu den wichtigsten Personenstandsdokumenten zählen, sollte man hier bei der Wahl des Übersetzers besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Es empfiehlt sich, ein für Gründlichkeit und Genauigkeit bekanntes Übersetzungsbüro oder einen erfahrenen Übersetzer zu engagieren.

Was muss ich bei der beglaubigten Übersetzung meiner Heiratsurkunde beachten?

Eheurkunden bzw. Heiratsurkunden oder auch ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister werden für gewöhnlich für die Beantragung einer fremden Staatsbürgerschaft, eines Visums, der Einbürgerung, einer Adoption oder auch für eine Scheidung benötigt. Hier muss je nach Fall entweder die deutsche Urkunde in die jeweilige Fremdsprache (z. B. Englisch, Rumänisch, Spanisch, Französisch, Italienisch) oder eben die fremdsprachige Urkunde ins Deutsche mit Beglaubigung übersetzt werden.

Wenn man eine in Deutschland geschlossene Ehe im Ausland anerkennen lassen möchte, so muss man die Eheurkunde beglaubigt übersetzen lassen. Durch die Beglaubigung wird die Übersetzung zu einem öffentlichen Dokument. Je nach Land muss diese Übersetzung dann eventuell noch mit einer Legalisation oder einer Apostille versehen werden.

Die Legalisation und Apostille sind eine Art der Überbeglaubigung und bestätigen die Echtheit einer Urkunde, in diesem Fall der beglaubigten Übersetzung. Welche Art der Überbeglaubigung erforderlich ist, hängt von dem jeweiligen Land ab. Wenn Sie beispielsweise eine deutsche Eheurkunde in den USA anerkennen lassen wollen oder umgekehrt, so benötigen Sie eine Apostille. Wenn es sich aber zum Beispiel um Marokko oder Indien handelt, so ist eine Legalisation erforderlich. Sowohl die Legalisation als auch die Apostillierung einer beglaubigten Übersetzung wird an dem Land- bzw. Oberlandesgericht beantragt, an dem der Übersetzer beeidigt wurde. Die meisten Übersetzer unserer Übersetzungsagentur wurden beim Landgericht Nürnberg-Fürth vereidigt.

Wie auch bei der Übersetzung von Geburtsurkunden muss bei fremdsprachigen Heiratsurkunden, die nicht das lateinische Alphabet verwenden, besonders auf die Namensschreibweise geachtet werden. Selbstverständlich finden bei der richtigen Übertragung der Buchstaben auch hier die ISO-Normen Anwendung.

Sterbeurkunden und Testamente beglaubigt übersetzen lassen

Sterbeurkunden werden vor allem für die Organisation der Beisetzung, Regelung des Nachlasses sowie die Kündigung von etwaig bestehenden Verträgen und Bankkonten benötigt. Eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde ist erforderlich, wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt und in Deutschland bestattet werden soll oder umgekehrt. Wenn einer der Ehegatten einen ausländischen Hintergrund hat und nicht in Deutschland geboren ist, wird laut deutschem Gesetz für die Ausstellung der Sterbeurkunde nämlich eine beglaubigte Übersetzung seiner Geburtsurkunde benötigt.

Die Übersetzung einer Sterbeurkunde geht oft Hand in Hand mit der beglaubigten Übersetzung eines Testaments. Da es sich hier um außerordentlich wichtige juristische Dokumente mit großer Tragweite handelt, sollte unbedingt ein erfahrener Fachübersetzer oder ein Übersetzungsbüro mit dem entsprechenden Schwerpunkt beauftragt werden. Testamente und Verfügungen von Todes wegen enthalten in der Regel sehr spezielle und fachspezifische Terminologie und Phrasen, die nicht wörtlich übersetzt werden dürfen und Hintergrundwissen und Expertise erfordern. Wenn man gleich einen qualifizierten Sprachdienstleister für die beglaubigte Übersetzung hinzuzieht, erleichtert dies die Abwicklung sämtlicher Angelegenheiten und man spart sich viele Kopfschmerzen sowie Zeit und Geld.

Selbstverständlich ist auch hier bei der Übersetzung fremdsprachiger Sterbeurkunden auf die richtige Übertragung der Namenschreibweise zu achten, wie auch bei den Geburts- und Eheurkunden.

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man immer auf die Schwerpunkte und Fachgebiete sowie die Erfahrung des Übersetzungsbüros oder des zu engagierenden Übersetzers achten sollte. Wir bei AP Fachübersetzungen sind nun bereits seit über 10 Jahren bestens auf dem Übersetzungsmarkt im Großraum Nürnberg / Fürth / Erlangen etabliert und konnten mit unserer Expertise im Bereich Medizin, Pharmazie, Recht und Technik sowie unserem strikten Qualitätsmanagement zahlreiche Großunternehmen, Anwaltskanzleien, Gerichte, Kliniken und auch Privatpersonen kompetent unterstützen und von uns überzeugen. An der Stelle bedanken wir uns ganz herzlichen für die herausragenden Bewertungen unserer Kunden auf zahlreichen Bewertungsportalen.

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