Zur Beantragung des Aufenthaltstitels, der Einbürgerung, eines Visums, einer Eheschließung, dem Antrag auf Elterngeld, einer Namensänderung oder als Nachweis der Staatsbürgerschaft ist in Deutschland eine beglaubigte Englisch-Übersetzung einer Geburtsurkunde unerlässlich.
Nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für Englisch sind dazu berechtigt, beglaubigte Englisch-Übersetzungen von Geburtsurkunden anzufertigen. Erst Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers machen die beglaubigte Englisch-Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde zu einem rechtsgültigen Dokument. Des Weiteren muss bei der beglaubigten Englisch-Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde darauf geachtet werden, dass die Formatierung dem Original möglichst genau entspricht, um eine optimale Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten. Vertrauen Sie uns Ihre beglaubigte Englisch-Übersetzung an - wir wissen genau, worauf es bei der Übersetzung ankommt und kennen die Eigenheiten von Geburtsurkunden aus allen Teilen der Welt.