Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurkunden, Scheidungsurteilen und Scheidungsbeschlüssen
Wir bieten Übersetzungen und Verdolmetschungen in den Fachbereichen Medizin, Pharmazie, Technik und Recht an. Zu letzterem gehört auch das Familienrecht, wo beglaubigte Übersetzungen von Scheidungspapieren eine wichtige Rolle spielen.
Am Ende eines Scheidungsprozesses, bei dem wir Sie auch als Gerichtsdolmetscher unterstützen können, steht in Deutschland der Scheidungsbeschluss, der früher als Scheidungsurteil bezeichnet wurde. Um im Ausland erneut heiraten zu können, muss in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung dieser Scheidungsurkunde vorliegen. Wie bei allen Personenstandsurkunden gilt hier, dass die Übersetzung von einem öffentlich bestellten, beeidigten Übersetzer angefertigt werden muss. In manchen deutschen Bundesländern wird auch von einem vereidigten, ermächtigten oder amtlich zugelassenen Urkundenübersetzer gesprochen. Nur mit dessen Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel erkennt das zuständige Standesamt die Scheidungsurkunde an. Wir übersetzen schnell und zuverlässig Scheidungsurteile und Scheidungsbeschlüsse in viele Fremdsprachen und entsprechende ausländische Scheidungsdokumente ins Deutsche.