Beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden
Unser Nürnberger Übersetzungs- und Dolmetscherbüro ist auf die Gebiete Medizin, Pharmazie, Recht und Technik spezialisiert. Natürlich bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden an. Geburtsurkunden gehören dabei zu den am häufigsten übersetzten Dokumenten.
Zur Beantragung des Aufenthaltstitels, der Einbürgerung, eines Visums, einer Eheschließung, dem Antrag auf Elterngeld, einer Namensänderung oder als Nachweis der Staatsbürgerschaft ist eine beglaubigte Übersetzung einer ausländischen Geburtsurkunde unerlässlich.
Nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer sind dazu berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Erst Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers machen die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde zu einem rechtsgültigen Dokument. Des Weiteren muss bei der Übersetzung darauf geachtet werden, dass die Formatierung dem Original möglichst genau entspricht, um eine optimale Lesbarkeit zu gewährleisten. Vertrauen Sie uns die Übersetzung an - wir wissen genau, worauf es bei der Übersetzung ankommt und kennen die Eigenheiten von Geburtsurkunden aus allen Teilen der Welt.