Beglaubigte Übersetzung von Führungszeugnissen
Unser Übersetzungsbüro in Nürnberg bietet Dolmetschleistungen und Fachübersetzungen in den Gebieten Technik, Medizin, Recht und Pharmazie an. Auch beglaubigte Übersetzungen von Führungszeugnissen gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Viele Arbeitgeber verlangen bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters die Vorlage eines Führungszeugnisses (früher: polizeiliches Führungszeugnis). Dies gilt besonders für den Staatsdienst. Auch in anderen Ländern gibt es entsprechende Vorschriften. Um von ausländischen Behörden anerkannt zu werden, muss ein deutsches Führungszeugnis in Form einer beglaubigten Übersetzung vorliegen. Diese darf nur von einem öffentlich bestellten, beeidigten Übersetzer vorgenommen werden. In manchen deutschen Bundesländern wird auch von vereidigten oder ermächtigten Übersetzern gesprochen. Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des Übersetzers sind vonnöten, wenn die Übersetzung Rechtsgültigkeit erlangen soll und damit zu einer offiziellen Urkunde wird. Natürlich gilt das auch für den umgekehrten Fall, z. B. wenn ein „Certificate of Good Conduct“ aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt werden soll. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle Übersetzung Ihres Führungszeugnisses an!