Beglaubigte Übersetzung von Führerscheinen und Fahrerlaubnissen
Unser Nürnberger Übersetzungs- und Dolmetscherbüro ist auf die Fachgebiete Technik, Medizin, Recht und Pharmazie spezialisiert. Zu unseren Leistungen gehört auch die beglaubigte Übersetzung von ausländischen Führerscheinen und Fahrerlaubnissen.
Wer in Deutschland mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums unterwegs ist, muss diesen spätestens nach sechs Monaten in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Dazu ist zunächst eine beglaubigte Übersetzung der Fahrerlaubnis auf Deutsch notwendig. Umgekehrt gilt, dass für das Nicht-EU-Ausland, z. B. für Russland oder die Ukraine, ein in die jeweilige Sprache übersetzter Führerschein notwendig ist. Unsere öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer kümmern sich schnell und kostengünstig um die amtliche Übersetzung Ihrer Fahrerlaubnis.